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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Arbeitgeber360 Solutions UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Arbeitgeber360 Solutions UG („Arbeitgeber-Programm“) und dem Auftraggeber („Sie“ oder „Auftraggeber“) in der jeweils gültigen Fassung.

2) Abweichende AGB des Auftraggebers werden ausdrücklich zurückgewiesen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig, bevor Sie unsere Dienstleistungen nutzen.

Wir bieten folgende Dienstleistungen an:
• Erweiterung des werblichen und kommunikativen Auftritts Ihres Unternehmens
• Gewinnung passgenauer Mitarbeiter und Neukunden
• Stärkung Ihrer Arbeitgeberattraktivität im Innen sowie im Außen

3) Sie versichern, dass uns bereitgestellte Materialien (z. B. Fotos, Texte) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Sie stellen uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1) Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen.
2) Der Auftraggeber muss volljährig sein (mindestens 18 Jahre).
3) Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese AGB an und schließen ein rechtsgültiges Vertragsverhältnis mit uns.
4) Präsentationen oder Angebote von uns stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen zur Aufforderung Ihrerseits zur Abgabe eines Angebots.
5) Rechnungen werden elektronisch per E-Mail bereitgestellt, sofern nicht anders vereinbart.

§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang unserer Dienstleistungen umfasst unter anderem:
• Creative Design & Content Creation
• Copywriting und Content-Aufbereitung
• Monatliches Reporting und
• Feedbackgespräch
• Strategische Beratung & Zielgruppenanalyse
• Bewerbermanagement-Tool und Vorqualifizierung durch Call-Center
• Kampagnenbetreuung und Optimierung
• Regionales Branding
• Aufbau und Optimierung von Funnelseiten
• Social Media Management (Meta Partner)
• E-Mail-Marketing
• Bereitstellung von Leitfäden
• Durchführung von Medien- und Filmproduktionen

§ 4 Preise
1) Die Nutzung des Arbeitgeber-Programms setzt ein unterschriebenes Angebot und einen Zahlungsplan voraus.
2) Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden vorab transparent kommuniziert (Leistungsumfang, Kosten, Zahlungsweise).
3) Wir behalten uns vor, unterschiedliche Vergütungsmodelle für verschiedene Zeiträume, Nutzergruppen und Leistungsumfänge anzubieten.
4) Das Werbebudget ist nie Teil der Gesamtsumme und bildet somit immer einen extra Kostenpunkt für den Auftraggeber.

§ 5 Zahlungsbedingungen
1) Das vereinbarte Honorar ist zum festgelegten Fälligkeitszeitpunkt ohne Abzug zu zahlen.
2) Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall ausgeschlossen werden.
3) Zahlungen per Bargeld oder Scheck sind nicht zulässig.
4) Bei Kreditkartenzahlungen ermächtigen Sie uns zum Einzug der fälligen Beträge.
5) Bei Lastschriftzahlungen erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat; Rückbuchungskosten trägt der Auftraggeber.
6) Zahlungsverzug berechtigt uns zur Geltendmachung von Verzugszinsen und -kosten.
7) Akzeptierte Zahlungsmittel: PayPal, Sofortüberweisung.

§ 6 Kündigung
1) Die Vertragslaufzeit entspricht dem Hauptvertrag oder beträgt mindestens 2 Monate, falls nicht anders vereinbart.
2) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit oder zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbeginn ist ausgeschlossen.
3) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
4) Arbeitgeber360 Solutions UG kann den Vertrag jederzeit, mit oder ohne Angabe von Gründen, kündigen.
5) Nach Vertragsende werden sämtliche Daten des Auftraggebers gelöscht.

§ 7 Nutzungsrechte
1) Sie erhalten ein einfaches Nutzungsrecht an den von uns erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Dokumente, Videos, Grafiken, Webseiten-Entwürfe) unter der Voraussetzung, dass die Vergütung vollständig entrichtet wurde.
2) Die Nutzung Ihrer Unternehmensseiten erfolgt ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1) Sie unterstützen Arbeitgeber360 Solutions UG angemessen bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen.
2) Dazu gehört die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen und Genehmigungen, um den Arbeitsablauf nicht zu behindern.
3) Mehraufwendungen aufgrund fehlender Mitwirkung können Ihnen in Rechnung gestellt werden.

§ 9 Einsatz von Fremdleistungen
1) Arbeitgeber360 Solutions UG darf Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einsetzen, die als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) tätig sind.
2) Diese unterliegen denselben Pflichten wie wir, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Vertraulichkeit.
3) Fremdleistungen werden im Namen von Arbeitgeber360 Solutions UG erbracht und separat abgerechnet.

§ 10 Haftung
1) Wir übernehmen keine Verantwortung für die Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte.
2) Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
3) Wir haften nicht, wenn Drittanbieter (z. B. Google, Meta) Kampagnen oder Accounts sperren.

§ 11 Widerrufsbelehrung
1) Sie handeln bei Vertragsabschluss als Unternehmer (§ 14 BGB) oder Kaufmann nach HGB.
2) Nach Auftragserteilung besteht kein Widerrufsrecht.

§ 12 Bewerbergarantie und Referenznutzung
1) Arbeitgeber360 Solutions UG gewährt dem Auftraggeber im Rahmen des Arbeitgeber-Programms eine Bewerbergarantie.
2) Die Bewerbergarantie bedeutet, dass der Auftraggeber innerhalb der vertraglich vereinbarten Laufzeit mindestens 8 qualifizierte Kandidaten erhält, die den zuvor gemeinsam definierten Zielkriterien (z. B. Qualifikation, Region, Verfügbarkeit) entsprechen.
3) Sollte der Auftraggeber innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums weniger als 8 qualifizierte Kandidaten erhalten, verpflichtet sich Arbeitgeber360 Solutions UG, die vertraglich vereinbarten Leistungen für einen zusätzlichen Zeitraum von einem Monat kostenfrei fortzuführen, bis dem Auftraggeber weitere mindestens 4 qualifizierte Kandidaten zur Verfügung gestellt wurden.
4) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bewerbergarantie ist die ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers, insbesondere:
• die zeitnahe Bearbeitung eingehender Bewerbungen,
• sowie die Kontaktaufnahme mit den bereitgestellten Kandidaten innerhalb von 24 Stunden nach deren Eintragung bzw. Weiterleitung.
5) Erfolgt die Kontaktaufnahme mit einem oder mehreren Kandidaten nicht innerhalb von 24 Stunden, gilt die Bewerbergarantie als verwirkt. Eine nachträgliche Geltendmachung der Garantie ist ausgeschlossen.
6) Die Bewerbergarantie entfällt ebenfalls, wenn der Auftraggeber:
• die definierten Zielkriterien nachträglich wesentlich verändert,
• Bewerbungen ohne sachlichen Grund ablehnt,
• den Bewerbungsprozess verzögert oder unterbricht,
• oder sonstige Mitwirkungspflichten gemäß § 8 verletzt.
7) Als erfolgreiche Zusammenarbeit gilt insbesondere, wenn
• eine oder mehrere Einstellungen auf Basis der durch Arbeitgeber360 Solutions UG generierten Kandidaten erfolgen oder
• messbare Ergebnisse erzielt werden (z. B. qualifizierte Bewerbungen, Interviews, Reichweiten- oder Performance-Kennzahlen).
8) In diesem Fall ist Arbeitgeber360 Solutions UG berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers zeitlich und räumlich unbegrenzt als Referenz in eigenen Marketing- und Vertriebsunterlagen (z. B. Website, Präsentationen, Social Media, Case Studies) zu verwenden, sofern der Auftraggeber der Nutzung nicht ausdrücklich widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
9) Ein Anspruch auf Auszahlung, Minderung oder Rückerstattung besteht im Rahmen der Bewerbergarantie ausdrücklich nicht. Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die kostenfreie Weitererbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

§ 13 Datenschutz
1) Personenbezogene Daten werden nur mit Einwilligung erhoben und nicht an Dritte weitergegeben, außer Sie haben zugestimmt.
2) Die Datenübertragung im Internet kann Sicherheitslücken aufweisen. Unsere Haftung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
3) Dritte dürfen Kontaktdaten nur mit schriftlicher Einwilligung nutzen.
4) Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten.


‍§ 14 Schlussbestimmungen
1) Vertragssprache ist Deutsch.
2) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn schriftlich vereinbart. Individuelle Absprachen haben Vorrang.
3) Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Arbeitgeber360 Solutions UG.
4) Änderungen dieser AGB können jederzeit vorgenommen werden. Für bereits erteilte Aufträge gelten die AGB zum Zeitpunkt der Beauftragung.
5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 01.12.2025 ©‍

Aktualisiert 01.12.2025

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